Improvement Programm

Improvement Programm

Improvement Programm
(Stand 12. Oktober 2023)
der

Création Gross GmbH & Co. KG
Houbirgstraße 7
91217 Hersbruck
Deutschland

sowie der

Carl Gross Retail GmbH
Houbirgstraße 7
91217 Hersbruck
Deutschland

nachfolgend „CREATION GROSS“ genannt

PRÄAMBEL

Um den gesetzlichen Vorgaben aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nachzukommen, hat die Création Gross ein Hinweisgebersystem – Improvement Programm – errichtet. Die Création Gross hält sich an Gesetz und Recht und steht für integres Verhalten ein. Jede*r Mitarbeitende muss sich an die gesetzlichen Vorgaben, die Betriebsverordnung und weitere für ihn relevante Regelungen der Création Gross halten.

Führungskräfte haben dabei eine besondere Vorbildfunktion. Mitarbeitende, die während ihrer dienstlichen Tätigkeit gegen die geltenden Regeln und Gesetze verstoßen, müssen mit arbeitsrechtlichen Sanktionen, Schadensersatzforderungen durch den Arbeitgeber oder sogar mit einer Strafanzeige rechnen.

Mit der Errichtung des Hinweisgebersystems stellt die Création Gross eine Plattform auf, die zur anonymen Hinweisgabe von Optimierungsmöglichkeiten und Meldung von Verstößen gegen gesetzliche Regelungen, Vorgaben aus der Betriebsverordnung oder andere Richtlinien der Création Gross dient.

Um eine einheitliche, professionelle und transparente Vorgehensweise im Umgang mit Hinweisen sicherzustellen, hat die Création Gross das Hinweisgebersystem eingerichtet, das sowohl den Beschäftigten als auch Externen zur Verfügung steht.

WIE ANONYME HINWEISE ABGEBEN WERDEN KÖNNEN

Hinweis per Telefon, Mail, Brief an:

Création Gross GmbH & Co. KG
Abteilung Sustainability & Innovation
Houbirgstraße 7
D-91217 Hersbruck

Phone:  +49 9151 736 152
Mobile:  +49 174 688 37 49
E-Mail: improvement@creationgross.com

Der Hinweis kann namentlich oder anonym erfolgen. Wenn die Anonymität nicht bereits selbst sichergestellt wird, sollte der Wunsch nach Anonymität bei der Hinweisabgabe ausdrücklich formuliert werden. Unabhängig davon, welcher Kanal genutzt wird: Der Hinweis wird vertraulich behandelt.

Generell werden ausschließlich Informationen an Personen oder Abteilungen weitergeleitet, die für die Aufklärung des Hinweises erforderlich sind. Darüber hinaus gilt der Grundsatz, dass für den Hinweisgeber keine negativen Konsequenzen entstehen – unabhängig davon, ob sich der Hinweis bestätigt oder nicht.

Die Création Gross verpflichtet sich, den Hinweis innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang zu
bearbeiten.

Des Weiteren können Hinweise auch an die externe Meldestelle des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) gerichtet werden. Hierzu wurde folgender Kanal errichtet:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

WELCHE INFORMATIONEN BENÖTIGT WERDEN

Um den Hinweis bearbeiten zu können, muss die bei der Création Gross für die Aufklärung betraute Person genau verstehen, was passiert ist. Es ist daher wichtig, dass der Sachverhalt möglichst präzise und für Dritte nachvollziehbar beschrieben wird.

Dabei können diese Fragen helfen:

  • Was ist passiert?
  • Wer ist daran beteiligt (Namen von Person/en mit Funktion/en oder Position/en)?
  • Wo ist es passiert?
  • Wann ist es passiert (z.B. Datum, Zeitraum)?
  • Worin liegt der Verstoß?


Das bedeutet nicht, dass Sie alle Fragen beantworten müssen, aber je mehr Informationen mittgeilt werden, desto eher ist eine lückenlose Aufklärung des Hinweises möglich. Es gilt zu beachten, dass bei anonymer Hinweisgabe keine Rückfragen zum Sachverhalt mehr gerichtet werden können und die Aufklärung des Hinweises dadurch möglicherweise erschwert oder verhindert wird.

WARUM ES AUF JEDE MELDUNG ANKOMMT

Wir möchten ausdrücklich zur Meldung von Verstößen gegen gesetzliche Regelungen, die Vorgaben aus der Betriebsverordnung oder andere Richtlinien der Création Gross ermutigen – im Interesse der ehrlichen Mitarbeitenden und zum Schutz des Unternehmens.

Das gilt insbesondere beim Verdacht auf Menschenrechtsverletzung, auf Korruption sowie auf Verstöße gegen den fairen Wettbewerb. Denn im schlimmsten Fall wird dabei das Unternehmen existenzbedrohend geschädigt. Wir appellieren auch an unsere Geschäftspartner und Kund*innen, die mit unseren geschäftlichen Aktivitäten in Verbindung stehen, Verstöße zu melden die das Unternehmen oder Mitarbeitende der Création Gross betreffen.